Erdbestattungen
Bei einer Erdbestattung haben Sie verschiedene Möglichkeiten.
Die Reihenstelle wird von der Friedhofsverwaltung zugewiesen. Nach Ablauf von 20 Jahren ist im allgemeinen die weitere Nutzung oder erneute Belegung durch Familienangehörige nicht mehr möglich. Im Normalfall darf auch keine Urne beigesetzt werden.
Bei der Wahlstelle suchen die Angehörigen die Grabstelle selbst aus. Nach der Ruhefrist kann das Nutzungsrecht verlängert werden. So kann die Grabstelle auch wieder neu belegt werden. Im allgemeinen dürfen bis zu vier Urnen beigesetzt werden.
Seit einiger Zeit ist auf manchen Friedhöfen auch eine anonyme Erdbestattung möglich. Hierbei erhält die Grabstelle keinen Grabstein und wird nicht bepflanzt. Die Fläche wird mit Rasen begrünt. Selbstverständlich können auch bei dieser Bestattungsform die Angehörigen an der Beisetzung teilnehmen.
Feuerbestattungen
Bei der Feuerbestattung wird der Verstorbene in einem Sarg eingeäschert. Die Asche wird später in einer Urne beigesetzt. Dazu ist eine besondere Verfügung notwendig. Der Verstorbene muss zu Lebzeiten eine handschriftliche Willensbekundung mit dem entsprechenden Inhalt hinterlassen oder aber die Angehörigen geben eine sinngemäße Erklärung (Willensbekundung) ab. Das dafür vorgesehene Formulare dafür erhalten sie bei uns. Für die Beisetzung selbst gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei der Erdbestattung.
Grundsätzlich können Sie sich zwischen einem Urnengemeinschaftsgrab, einem Rasenreihengrab oder einem Wahlgrab entscheiden. Wir beraten Sie bei dieser Entscheidung selbstverständlich gerne.
Die Trauerfeier kann vor der Einäscherung im Krematorium oder nach der Einäscherung auf dem Friedhof stattfinden.
Seebestattung
Bei einer Seebestattung wird nach der Einäscherung die Asche in einer speziellen Seeurne dem Meer übergeben. Die Bestattung kann auf der Nord- oder Ostsee erfolgen, auf Wunsch auch auf allen anderen Meeren der Welt.
Die Angehörigen können der Seebestattung selbstverständlich beiwohnen. Die dafür notwendigen Formalitäten übernehmen wir. Grundsätzlich gelten für eine Seebestattung die gleichen Voraussetzungen wie für eine Feuerbestattung. Das heißt, dazu ist eine besondere Verfügung notwendig.
Der Verstorbene muss zu Lebzeiten eine handschriftliche Willensbekundung mit dem entsprechenden Inhalt hinterlassen oder aber die Angehörigen geben eine sinngemäße Erklärung (Willensbekundung) ab. Das dafür vorgesehene Formulare dafür erhalten Sie bei uns.
Eine Seebestattung muss außerdem behördlich genehmigt werden. Dazu ist es notwendig, eine besondere Beziehung des Verstorbenen zur See nachzuweisen. Dies kann durch die Angehörigen schriftlich und formlos versichert werden.